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Hausordnung der GGZ

  

 

 

 

 

 

 

- Der Aufenthalt im Areal / in Gebäuden ist nur Patient:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen gestattet. Die Besuchszeiten sind einzuhalten.

- Die Zufahrt in das Gelände ist ausschließlich für Transporte von Patient:innen gestattet, die Anweisungen der Portiere sind zu befolgen.

- Das widerrechtliche Zufahren und Parken wird geahndet.

- Der Konsum von Suchtmitteln sowie das Rauchen in den Gebäuden sind generell verboten.

- Tätliche Übergriffe, Drohungen und Beschimpfungen gegenüber der Mitarbeiter:innen und unseren Patient:innen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

- Hunde müssen einen Beißkorb tragen. Das Mitführen von Waffen ist strengstens verboten.

- Werfen Sie ihren Abfall in die aufgestellten Mistkübel.

- Das Abstellen von Gegenständen aller Art (ausgenommen Kinderwägen) im Areal und in den Gebäuden ist verboten.

- Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen des Sicherheitspersonals.

- Bei Verstößen gegen die Hausordnung können Sie vom Areal der GGZ verwiesen werden.

- Fotografieren, Filmen und Tonaufnahmen im Areal/Gebäude ist nur mit Zustimmung der Leitung erlaubt.

 

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