Trotz schönstem Frühlingswetter und verlockend warmen Temperaturen fanden sich zur Informationsveranstaltung am 19. April viele Interessierte ins Memory Tageszentrum Rosenhain zu einem sehr aktuellen Thema ein:
Mit 1. Juli 2018 wird in Österreich ein neues Erwachsenenschutzgesetz in Kraft treten. Aus den bisher bestehenden Sachwalterschaften werden sogenannte Erwachsenenvertretungen. Fr. Mag.a Strauss-Seigner vom VertretungsNetz nahm sich für die Interessierten einen Abend lang Zeit, um die bevorstehenden Änderungen und Neuerungen im Gesetzestext zu erläutern und diese weiters gemeinsam kritisch zu hinterfragen. Stellt die zukünftige Rechtslage tatsächlich den gewollten Paradigmenwechsel dar, sprich stehen die Bedürfnisse der Betroffenen ab Juli 2018 mehr im Fokus?
Da ein „Gesetz erst mit Gerichtsentscheidungen gefüllt werden“ müsse, bleibt das noch abzuwarten. Fest stehen jedoch vier Säulen des neuen Erwachsenenschutzgesetzes: Zum einen die Vorsorgevollmacht und zum anderen die gewählten, gesetzlichen, bzw. gerichtlichen Erwachsenenvertreter, wobei das Modell des gewählten Vertreters eine neue Form darstellt.
Dass die Gesetzesänderung vielschichtig aktuell ist zeigten die zahlreichen Fragen aus dem Publikum, welche äußert kompetent und umfassend von Fr. Mag.a Strauss-Seigner beantwortet und teils auch kontrovers im Plenum diskutiert wurden.
Abgerundet wurde der Abend mit einem ansprechenden Buffet. Der von den Gästen des Memory Tageszentrum Rosenhain gebackene Kuchen war innerhalb kurzer Zeit vergriffen.